Stromlaufplan Sandero II 2018 und Steckerbelegung Scheinwerfer (Störung Abblendlicht)

fritz_haarmann

Dacianer-Anwärter
Beiträge
3
Fahrzeug
Dacia
Modell
Sandero II
Hallo allerseits,
oha - neues Forum? Was ist geschehen?
OK, nun fix mit alten Sachen neu angemeldet wegen dringender Frage, Vorstellung kommt später (bin aber ganz der Alte geblieben :-) )

Der Dacia Sandero II 2018 meines geliebten und geehelichten Weibes ist plötzlich einäugig. Abblendlicht links (H7) dunkel.
Birnchen und Sicherung in Ordnung.
Zur Fehlersuche würde ich gerne am Lampenstecker messen, ob was ankommt und ansonsten weiter Störung suchen.

Hat dazu jemand eine Steckerbelegung Scheinwerfergehäuse bzw. einen kompletten Stromlaufplan für mich?

Vielen Dank!
 
Bekannte Schwachstelle dafür ist auch der Lenkstockschalter. Hast du die Sicherungen nur auf Durchgang kontrolliert oder auch dort die Spannung in der Fassung gemessen?
Da gibt es noch den Überkreuztrick mit den Fernlichtsicherungen.
 
Aber wenn an der Sicherung nichts ankommt, wird am Scheinwerfer erst recht keine Spannung zu messen sein.
Und es muss unter Last gemessen werden .
 
Hallo,
danke allerseits.
Fehler ist behoben, dankeschön.

Sicherungen hatte ich natürlich mit dem Ohmmeter auf Durchgang geprüft, nicht nur geguckt. Und natürlich am Fußkontakt auch auf vorhandene Spannung geprüft. Den Stecker hab ich soweit mal probiert - hab nur gehofft gleich was zu finden.
Am abgzogenen Stecker am Kabelnist bei der Draufsicht der dritte Kontakt von links das Abblendlicht, grün. (sind zwei grüne Leitungen im Stecker.

Vielen Dank und viele Grüße,
 
Glückwunsch. Dann brauche ich den Stromlaufplan jetzt doch nicht mehr hervorzurufen und die Belegung vorkauen.
 
Danke Duster6811 für die zielführenden Hinweise. Gibt es einen Link zu den Stromlaufplänen? Bin noch auf der Suche nach einer Möglichkeit beim 2.2er Sandero ohne Lichtorgelmodul das Tagfahrlicht auf Skandinavien-Modus zu bringen.
 
Links habe ich jetzt adhoc nicht. Aber ist auf den Visu-CDs, die man kaufen kann, dein Modell dabei? Dann hätte man eine gute Basis für solche Aktionen .
 
Muss ich mir später anschauen, die ersten Suchergebnisse für Visu waren leider nicht sehr aufschlußreich. Falls ich Fragen habe melde ich mich nochmal.
 
Man findet manches eben auch in ausländischen Foren. Das sollte man sich sichern, bevor es da aus irgendwelchen Gründen wieder verschwunden ist.
 
Bin noch auf der Suche nach einer Möglichkeit beim 2.2er Sandero ohne Lichtorgelmodul das Tagfahrlicht auf Skandinavien-Modus zu bringen.
Kann das sein, dass bei dem Modell das Tagfahrlicht schon leuchtet, wenn die Zündung eingeschaltet wurde, ohne dass der Motor läuft?
 
Das Tagfahrlicht ist mit der Zündung gekoppelt. Sobald Zündung ein auch Licht an. Ist unabhängig davon ob der Motor läuft, da wird nichts überprüft, wäre auch überflüssig.
 
Bei dem neueren Modell geht es eben nur bei laufenden Motor, was man.E. auch sinnvoller ist. Dazu bedarf es aber eines Steuergerätes, das über den CAN-Bus diesen Zustand rausfiltern kann.
 
Genau. Bei meinem 2er ist das noch nicht, deswegen ist ja auch nix mit programmieren.
 
Es ist aber unsinnig, die Batterie noch vor dem Motorstart zusätzlich mit den Rückleuchten zu belasten. Ich habe mal was von einem Modul gehört, das man an CAN-Bus hängt, das dann Spannungen liefert, wenn z.B. die Zündung eingeschaltet ist oder der Motor läuft. Das könnte man hinter die Sicherung 17 schalten, welche in Richtung Lenkstockschalter das Tagfahrlicht versorgt. Der Lenkstockschalter schaltet das Tagfahrlicht ab, sobald das Ablendlicht eingeschaltet wird. Also müssen die Rückleuchten vor dem Lenkstockschalter geschaltet sein.
Ob das dann aber beim TÜV problematisch werden könnte, ist wieder eine andere Geschichte.
 
Meine Gedanken gehen eher in Richtung Lichtschalter auf Standlicht bei Zündung aus -> Standlicht wie vorher auch, Lichtschalter auf Standlicht bei Zündung an -> Tagfahrlicht plus Begrenzungsleuchten hinten.
 
Dann würde aber bei eingeschalteter Zündung kein Standlicht mehr funktionieren.
 
Das ist gut, denn StVO§17(2) meint „Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.“
 
Wenn du damit meinst weil (2) hinter (1) steht gilt (2) nur wenn grad (1) gilt, dann irrst du. Oder glaubst du auch daß das von der Haltestelle abfahren lassen von Bussen in StVO§20(5) nur gilt wenn gleichzeitig noch Beförderungsfälle aus (2) im selben Paragraphen ein- oder aussteigen?
 
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