Das E in einem Kreis zeigt nur das Herkunftsland der Normen an (E1 ist Deutschland), also ist die Nummer, nach der wir suchen, die R-Nummer, direkt neben dem Kreis mit dem E. Heute müssen die meisten Scheinwerfer der neuen Norm R148 oder R149 entsprechen.
R149 und 148 sind sehr allgemein und alle Details sind in einer Unternorm wie R48 oder R37 festgelegt.
Das Wichtigste ist das Konzept, dass man bei eingeschalteten Lichtern den Index 100 nicht überschreiten sollte, wobei dieser Index in der ECE-Norm definiert ist ( max 430 000 candelas wie durch R48 definiert). Da die meisten Leute jetzt auf LED umsteigen, weil sie leistungsstärker ist, ist die übliche Schlussfolgerung des Prüfers, dass man wahrscheinlich die ECE-Norm überschreitet, wenn man seine normalen Glühbirnen durch LED ersetzt. Außer man kann das Gegenteil beweisen. LED-Lampen, die der R37 entsprechen, benötigen normalerweise keine zusätzliche Genehmigung.
Leider reicht R149 nicht aus, weil man eine LED-Leiste oben auf dem Auto haben kann und trotzdem R149 beanspruchen könnte, aber in diesem Fall darf man sie nicht auf öffentlichen Straßen benutzen.
Also selbst wenn du R149 respektierst, musst du auch R48 respektieren, das sich darauf bezieht, wie und wo die Lichtquelle montiert ist
R37 definiert die Norm für Farbe und Leistung von Glühbirnen, sodass LED-Glühbirnen, die mit R37 kompatibel sind, verwendet werden können, um von Glüh- oder Halogenlampen auf LED umzusteigen, ohne sich um die Kompatibilität sorgen zu müssen.