LED Umrüstung / TÜV Konform?

Ja, aber der Prüfer muss nicht weit schauen, um die Spezifikationen der Scheinwerfer zu kennen. Er schaut nach diesen Markierungen auf dem Glas. (insbesondere die „E“-Nummer, die die Leuchtkraft angibt. Also, wenn da „normale Glühbirne“ steht, wird er dir sagen, dass deine LED-Birnen hier nichts zu suchen haben.)
Du brauchst ECE R37, das anzeigt, dass der Scheinwerfer jede Glühbirnentechnologie (LED, Halogen) verwenden kann.
 
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Ich habe noch nie ein Fahrzeug stillgelegt bekommen, wegen einer falschen Beleuchtung. Selbst mit gelbem Scheinwerfer, ohne ABE, durfte Ich weiter fahren. Das gibt eine Mängelanzeige und fertig.
In unserem Logan MCV habe ich alle Leuchtmittel gegen LED getauscht, mit dem war Ich 5 mal beim TÜV bzw. DEKRA, und immer bestanden.
 
@nosys70 Ich weiß ja nicht, wie warm das bei dir gerade ist.

Aber auf keinem mir bekannten Scheinwerfer gibt die E-Nummer die Leuchtkraft an. Das ist nur die Nummer unter der die Dokumentation zur Prüfung auf die Einhaltung der Vorschriften wiederzufinden ist.
Die ECE R37 Regelung enthält detaillierte Anforderungen an die Leistung von Glühlampen. Dazu gehören Lichtstärke, Farbtemperatur und Lebensdauer. Sie legt auch die Abmessungen und Anschlüsse der Lampen fest, um eine gute Passform in verschiedenen Fahrzeugsystemen zu gewährleisten. Gängige Lampentypen wie H1, H4 und H7 werden von dieser Norm abgedeckt. Einen vollständigen Überblick über die technischen Spezifikationen finden Sie auf der offiziellen UNECE-Seite hier.
Die ECE R128 legt die technischen Anforderungen und Leistungskriterien für LED-Lichtquellen fest, die in Fahrzeugen eingesetzt werden. Genau wie die ECE R37 Glühlampen regelt, setzt die ECE R128 Standards in Bezug auf Lichtstärke, Lichtfarbe, Lebensdauer und Sicherheit für LED-Lampen. Diese Vorschriften sind wichtig, um sicherzustellen, dass die LED-Beleuchtung in Fahrzeugen den internationalen Sicherheitsstandards entspricht und eine einheitliche Leistung bietet.

Du brauchst ECE R37, das anzeigt, dass der Scheinwerfer jede Glühbirnentechnologie (LED, Halogen) verwenden kann.
So etwas kommt heraus, wenn man einer KI einfach nur nachplappert.
 
Das E in einem Kreis zeigt nur das Herkunftsland der Normen an (E1 ist Deutschland), also ist die Nummer, nach der wir suchen, die R-Nummer, direkt neben dem Kreis mit dem E. Heute müssen die meisten Scheinwerfer der neuen Norm R148 oder R149 entsprechen.
R149 und 148 sind sehr allgemein und alle Details sind in einer Unternorm wie R48 oder R37 festgelegt.

Das Wichtigste ist das Konzept, dass man bei eingeschalteten Lichtern den Index 100 nicht überschreiten sollte, wobei dieser Index in der ECE-Norm definiert ist ( max 430 000 candelas wie durch R48 definiert). Da die meisten Leute jetzt auf LED umsteigen, weil sie leistungsstärker ist, ist die übliche Schlussfolgerung des Prüfers, dass man wahrscheinlich die ECE-Norm überschreitet, wenn man seine normalen Glühbirnen durch LED ersetzt. Außer man kann das Gegenteil beweisen. LED-Lampen, die der R37 entsprechen, benötigen normalerweise keine zusätzliche Genehmigung.

Leider reicht R149 nicht aus, weil man eine LED-Leiste oben auf dem Auto haben kann und trotzdem R149 beanspruchen könnte, aber in diesem Fall darf man sie nicht auf öffentlichen Straßen benutzen.
Also selbst wenn du R149 respektierst, musst du auch R48 respektieren, das sich darauf bezieht, wie und wo die Lichtquelle montiert ist

R37 definiert die Norm für Farbe und Leistung von Glühbirnen, sodass LED-Glühbirnen, die mit R37 kompatibel sind, verwendet werden können, um von Glüh- oder Halogenlampen auf LED umzusteigen, ohne sich um die Kompatibilität sorgen zu müssen.
 
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In unserem Logan MCV habe ich alle Leuchtmittel gegen LED getauscht, mit dem war Ich 5 mal beim TÜV bzw. DEKRA, und immer bestanden.
Offiziell erlaubte LED?
Als ich auf die damals recht neuen Philips Ultinon aufgerüstet habe und beim TÜV war, hatte das Auto zunächst die Prüfung nicht bestanden. Ich hatte die ABE nicht auf den Beifahrersitz gelegt. Erst, als ich sagte, dass die offiziell erlaubt sind und ich die ABE rausgeholt hatte, habe ich die neue Plakette erhalten.
 
Das E in einem Kreis zeigt nur das Herkunftsland der Normen an (E1 ist Deutschland),...
Das Herkunftsland der Normen ist Europa.
Das Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dessen Innern sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises,...

Aber mach' man...

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Schlimmstenfalls baust du die Brine aus und guckst da nach der passenden Nummer und vergleichst dann.

LED braucht freigabe für alte Scheinwerfer, wenn erlaubt gibt es der Hersteller bekannt für welche Modelle denn dieser hat ja ein Interesse möglichst viele zu verkaufen. Es werden manchmal weitere Homologationen durchgeführt und weitere Freigaben erteilt. Was genau geprüft wird und wie bei derartiger Nachrüstung hängt von diversen faktoren ab und dementsprechend sind die Tests. Wie die dann ausfallen gibt es eben eine ABE oder ben keine für dies oder jened Modell.

Einfach die Nummern abfotografieren und verlgeichen, notfalls nochmal beim Hersteller anfragen und ein Foto von deinem Schein mit den Daten mitschicken damit die das falls nötig vergleichen können. Auch die Scheinwerfer Nummern abfotografieren ist nicht schlecht, kann sein das z.B. der Hersteller des Fahrzeugs über die Jahre den Zulieferer oder bei bestimmten Chargen gewechselt hat und könnte vielleicht sein das diese dann die ABE nicht erhalten haben für die LEDs.

hätte, könnte, wäre, vielleicht... sieht es kann aber muss nicht alles
 
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