Dacia Duster 3 Nachträglicher Einbau einer Rückfahrkamera "Plus" für komfortliebende Duster-Fahrer und andere

Dein Modell der Duster 3

Hein Blöd

Dacianer-Anwärter
Beiträge
10
Fahrzeug
Duster 3
Modell
Journey
Motor
140 Hybrid
Baujahr
2025
Hallo!

Unser Duster Hybrid hat ja so ziemlich alle Extras und ist u.E. sehr gut ausgestattet. Wir fahren ihn nun ein Jahr und sind mehr als zufrieden.
In meiner Stadt wurden und werden die Ampeln direkt an der Haltelinie aufgestellt und mich ärgerte es schon lange, dass man sich (bei fast allen Pkw's) den Hals verrenken muss, um zu sehen, wann denn Grün aufleuchtet.

Dass wir mit einer bescheidenen Sicht nach hinten (wie bei nahezu allen Neuwagen der letzten Jahre) auskommen sollten, war nicht unser Ding.
Also habe ich einen neuen, aufschiebbaren Innenspiegel gekauft, mit der mitgelieferten zusätzlichen Rückfahrkamera ergänzt; der 12-Zoll-Spiegel selbst hat eine Kamera nach vorn. Wird elektrisch im Sicherungskasten ohne Löt- und Fummelarbeiten verdrahtet und hat alle notwendigen Adapter zu allen Sicherungstypen.

Durch Antippen des Spiegels kann ich während der Fahrt (also bei jeder Geschwindigkeit) umschalten zwischen Nur-Vorderansicht, Nur-Rückansicht und geteilter Ansicht (vorn und hinten nebeneinander).
Die SD-Card zeichnet ständig auf und überschreibt die ältesten Dateien automatisch. Kann im PC/Laptop einfachst abgespielt werden, wobei die aktuelle Fahrposition auf einer Karte exakt während der gesamten Fahrstrecke und allen Geschwindigkeiten sichtbar ist.

Zeichnet bei einer Parkrempelei automatisch auf; schaltet sich bei Bordspannung < 11,7 Volt automatisch ab.
Warum das nicht in Neuwagen (oberhalb der Basisversion?) verbaut wird (bei geschätzten 50 bis max. 100 EUR Mehrkosten in der Serie) ist mir schleierhaft.
 

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Das setzt aber voraus, daß bereits ein in irgendeiner Form verkabelter Spiegel installiert ist. Es werden aber nach wie vor einfache Rückspiegel ohne weitere Funktion auf die Scheibe geklebt, dann hättest Du zunächst ein "lose rumhängendes" Kabel.
 
Das setzt aber voraus, daß bereits ein in irgendeiner Form verkabelter Spiegel installiert ist. ...
Noch mal:
Hängt nicht "lose" rum. Ist ein Foto nach der Erstmontage.
Danach wurden die Kabel bis auf 2 mm unsichtbar in die obere Deckenverkleidung in die Dachverkleidung eingefügt.

Meine Motaviation hat Null mit der Optik zu tun. Für mich stand und steht die Fahrsicherheit im Vordergrund.
Denn die Sicht nach hinten ist jetzt weit entfernt von der Sicht des verbauten Glasinnenspiegels.

Dass ich vorn und hinten einen Raumblick von 175 Grad habe, ist besser als der eigene optische Blick mittels verbautem Glasspiegel, der logischerweise durch die A-Säulen und die große obere Mittelabdeckung der Frontscheibe herbeigeführt wird.

Wem die Optik so wichtig ist, der darf ja weiter eingeschränkt nach vorn und hinten sehen.
Ist halt ein freies Land und das ist gut so!
 
Noch mal:
Hängt nicht "lose" rum. Ist ein Foto nach der Erstmontage.
Danach wurden die Kabel bis auf 2 mm unsichtbar in die obere Deckenverkleidung in die Dachverkleidung eingefügt.
Lies sorgfältiger. Ich sprach nicht explizit von Deinem Auto.
Warum das nicht in Neuwagen (oberhalb der Basisversion?) verbaut wird [...] ist mir schleierhaft.
Weil es auch Neuwagen oberhalb der Basisversion mit solchen Innenspiegeln gibt:
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Da ist dann nichts mit unsichtbar verbauen bzw. mit "geschätzten 50 bis max. 100 EUR Mehrkosten in der Serie".
 
Das klingt ja interessant.
Das wäre ja eine tolle Alternative zu einer Dashcam.
Gibt es eventuell ein Youtube-Video zum Produkt und/oder einen Link zum Produkt?
 
Hab ich auch seit über nem Jahr drin, will sie nicht mehr missen wollen.
 
Denkt einfach dran, dass das eine OWI darstellt und gegebenenfalls von der Polizei mit Bußgeld geahndet werden kann.


Wie es versicherungstechnisch aussieht, weiß ich nicht. In allen Fällen ist mir aber die Rücksicht damit 100% lieber als mit dem originalen Spiegel. Sicht mit dem is einfach Murks.
 
Denkt einfach dran, dass das eine OWI darstellt und gegebenenfalls von der Polizei mit Bußgeld geahndet werden kann.
Das stimmt m.E. so nicht.

Man darf tatsächlich ohne Innenspiegel fahren, sofern das Fahrzeug über zwei ausreichend große Außenspiegel (links und rechts) verfügt.
Nach § 56 StVZO ist zwar ein Rückspiegel vorgeschrieben, bei eingeschränkter Sicht nach hinten (z. B. LKW, Transporter, Wohnmobile) ist jedoch der rechte Außenspiegel der Ersatz (z.B. bedeutet hier übrigens, dass es eine unvollständige Aufzählung und keine abschliessende Aufzählung ist).

Zwei Außenspiegel sind nur dann Pflicht, wenn die Sicht durch den Innenspiegel nicht gegeben ist.
Im Übrigen ist ja immer noch ein Rückspiegel innen vorhanden und dessen Sichtfläche ist größer als die des vorhandenen Spiegel.
Für was also soll da ein Bußgeld erhoben werden?

Selbst wenn es so wäre, dann wird eine Verwarnung erteilt, weil das im Verkehrsrecht anzuwenden ist, wenn Sie die StVO geringfügig verletzen.


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Der Polestar 4 kommt ohne Heckscheibe aus. Anstelle des Rückspiegels hat er eine Kamera.
Aber der hat sicher eine Ausnahmegenehmigung o.ä.
Passt der große Aufsatz zwischen die Sonnenblenden, sind diese weiterhin uneingeschränkt nutzbar?
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Übrigen ist ja immer noch ein Rückspiegel innen vorhanden und dessen Sichtfläche ist größer als die des vorhandenen Spiegel.
Vielleicht.

Für was also soll da ein Bußgeld erhoben werden?
Für die wahrscheinlich fehlende Typgenehmigung. Ist zwar lästig vom Paragraphen über den Anhang und die inzwischen vorgenommenen Änderungen bis zur im Moment aktiven Vorschrift zu verfolgen, aber wenn deinem Spiegelmonitor und den Kameras so aufgeprägte E-Nummern fehlen dann kann es ein Bußgeld geben. Unabhängig davon was du sonst noch an Spiegeln vorweisen kannst, ob ein Wohnwagen dranhängt, oder du grad einen Babyelefanten auf dem Rücksitz hast. Der noch originale Spiegel darunter nützt auch nix, denn der ist bedeckt und damit nicht betriebsbereit.
 
Nach § 56 StVZO […] Rückspiegel vorgeschrieben, bei eingeschränkter Sicht nach hinten (z. B. LKW, Transporter, Wohnmobile)

Die „eingeschränkte Sicht“, wäre beispielsweise gegeben durch eine Blechwand der Kanzel im LKW oder durch die Plane des Aufliegers eines Transporters. Der Duster hat Fenster. Auch ist dieser weder LKW, Transporter oder Wohnmobil und besitzt somit eine baulich bedingte uneingeschränkte Rücksicht. Von dem fehlenden E-Zeichen fang ich gar nicht erst an.

Ich werde in keine Grundsatzdiskussion einsteigen, soll jeder denken was er für richtig hält.
Hab die Dashcam ja selbst dran. Just my 2 cents.
 
Laut StVZO sind außer Spiegeln auch andere Einrichtungen erlaubt...

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)​

§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht​

(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
...
 
Richtig. Ist ja auch erlaubt, das bezweifelt doch niemand. Siehe Polestar oder Hyundai Santa Fe, mit original verbautem, digitalen Spiegel.

Nachträglich verbaut müsste man diese gegebenenfalls eintragen, bzw zumindest braucht eine solche Einrichtung eine E-Nummer. Hat der Spiegel eine? ;) Ich steig jetzt hier aus.
 
§56 StVZO:
.....unmittelbar vor dem Fahrzeug....:oops:
 
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