Wenn ein Fahrer behauptet hat, ein Bremsassistent oder anderes Assistenzsystem habe den Unfall verursacht oder falsch reagiert, wurden regelmäßig gespeicherte Fahrzeugdaten ausgewertet, insbesondere sogenannte Event-Data-Recorder-(EDR)-Daten. Diese dienen heute oft als zentrales Beweismittel.
Besonders interessant ist dabei: Die Daten werden nicht nur in Strafverfahren, sondern sehr häufig in zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Fahrern, Versicherungen und Herstellern genutzt.
Ein paar typische Konstellationen:
Auswertung von EDR-Daten zur Unfallrekonstruktion
Deutsche Gerichte haben bereits Sachverständige beauftragt, gespeicherte Fahrzeugdaten auszulesen, um den tatsächlichen Unfallablauf zu rekonstruieren. Das OLG Hamm nutzte beispielsweise EDR-Daten, um eine behauptete Unfallversion zu widerlegen. Die Daten zeigten, dass ein Fahrzeug zum Kollisionszeitpunkt geparkt war und nicht — wie behauptet — im fließenden Verkehr fuhr. ([HMS Gutachter][1])
Dabei werden typischerweise gespeichert:
* Geschwindigkeit,
* Bremsbetätigung,
* Gaspedalstellung,
* Lenkwinkel,
* Aktivität von ABS/ESP,
* Auslösung automatischer Bremssysteme,
* Zeitpunkte von Warnungen und Eingriffen. ([Haufe.de News und Fachwissen][2])
Fälle mit Notbremsassistenten
Es gab bereits Gerichtsverfahren wegen plötzlich auslösender Notbremsassistenten, insbesondere bei Lkw. In einem Fall auf der A5 löste ein Notbremsassistent ohne tatsächliches Hindernis eine starke Bremsung aus; ein nachfolgender Lkw fuhr auf. Das Gericht musste dann klären:
* War die automatische Bremsung fehlerhaft?
* Hatte der Auffahrende dennoch zu wenig Abstand?
* Wie stark war die Mitverursachung durch das Assistenzsystem? ([FLV BW][3])
Solche Fälle zeigen, dass Gerichte Assistenzsysteme inzwischen ausdrücklich als mögliche Mitursache berücksichtigen.
Zugriff auf Herstellungs- und Fahrzeugdaten
In neueren Verfahren verlangen Gerichte zunehmend direkt Daten vom Hersteller. Ein Beispiel ist ein Beschluss des LG Mannheim aus 2024: Dort wurde angeordnet, dass ein Hersteller gespeicherte Ereignisdaten für ein Gutachten herausgeben muss, weil diese für die Aufklärung des Unfalls relevant sein könnten. ([Anwaltspraxis Magazin][4])
Das ist juristisch bedeutsam, weil:
* die Daten oft proprietär gespeichert werden,
* nur der Hersteller sie vollständig interpretieren kann,
* moderne Assistenzsysteme sehr komplexe Sensor- und Softwareentscheidungen treffen.
Warum diese Daten heute so wichtig sind
Früher stützte man sich vor allem auf:
* Zeugenaussagen,
* Bremsspuren,
* Gutachten zur Kollisionsphysik.
Heute liefern Fahrzeugdaten oft sekundengenaue Informationen darüber:
* ob der Bremsassistent aktiv war,
* ob eine Warnung angezeigt wurde,
* ob der Fahrer gegengelenkt oder gebremst hat,
* ob ein System „Phantomhindernisse“ erkannt hat,
* oder ob der Fahrer trotz Warnung nicht reagierte.
Gerade bei modernen Fahrzeugen von Tesla, Mercedes-Benz oder BMW können zusätzlich umfangreiche Telemetrie- und Kameradaten eine Rolle spielen.
Das praktische Problem
Die eigentliche Schwierigkeit ist oft nicht das Vorhandensein der Daten, sondern:
* wer Zugriff bekommt,
* wie vollständig die Daten sind,
* ob sie überschrieben wurden,
* und ob Hersteller die Formate offenlegen.
Deshalb gewinnen gerichtliche Anordnungen zur Datenherausgabe stark an Bedeutung. Gleichzeitig entstehen Debatten über Datenschutz, Eigentum an Fahrzeugdaten und Transparenz automatisierter Systeme.
[1]:
LINK "Auswertung Event-Data-Recorder - HMS Gutachter"
[2]:
LINK "zfs 11/2024, Sachverhaltsaufklärung mit dem Event-Data-Recorder (EDR) | Haufe"
[3]:
LINK "(2508) Auffahrunfall nach abruptem Abbremsen durch den Notfallbremsassistenten"
[4]:
LINK "Anordnung zur Vorlage von Fahrzeugdaten - Anwaltspraxis Magazin"