Motorschaden / Turbolader

Norbert

Erfahrener Dacianer
Beiträge
89
Fahrzeug
Duster 3
Modell
2024 4x4
Motor
130 Mildhybrid
Baujahr
2024
Ich wollte das eigentlich alles für mich behalten. Aber ich bin enttäuscht. Man kauft sich ein 30.000 Euro Auto und dann steht man im Regen.

Ich war einer der Ersten, die 2024 im Juli einen 4x4 erwarben. Die Zulassung bei Renault König dauerte schon 4 Wochen.

Die bezahlte Hängerkupplung war nicht lieferbar. 8 Wochen später schon. Ich bekam ein Elektromobil als Ersatzfahrzeug. Musste ich bezahlen. 2 Wochen später war die Kupplung immer noch nicht dran. Anrufen in der Werkstatt nur die Deutschlandwarteschleife. Also nach diesem Erlebnis suchte ich mir eine kleine Daciawerkstatt. Da konnte man anrufen. Es ging immer jemand ran. Service und Rückruf. Super. Das wollte ich.

Dann der Gau 2 Jahre später. Vom Ostseeurlaub auf der Rückfahrt kam kurz vor dem Heimatort die Meldung Abgassystem prüfen in Gelb. Konnte man wegdrücken und weiterfahren. Nach der Autobahnabfahrt und fast zu Hause dann war alles zu spät. Plötzlich alles rot. Die Temperaturanzeige in rot, die Meldung Motor kann zerstört werden und das Auto wurde langsamer. Ich hielt sofort an. Öffnete die Motorhaube und bemerkte, dass der Kühlflüssigkeitsbehälter leer war.

Es war Sonntag. Am Folgetag ließ ich das Auto in meine neue Werkstatt durch Dacia Assistance Abschleppen und bekam für eine Woche von Sixt einen Mietwagen. Das war der 23.03.2026.

Mein Auto bekam ich am 05.06.2026 zurück. Drr Turbulader war kaputt und 2 Schläuche nicht lieferbar. Jede Woche rief ich an und hatte Hoffnung. Immer wieder wurde ich vertröstet. Natürlich meldete bzw. beschwerte ich mich bei Dacia Deutschland. Und sicher beschleunigte man dort den Vorgang der Lieferung der Schläuche.

Aber mein Norwegenurlaub war futsch und im Ergebnis hatte ich 7 Wochen kein Auto und bekomme wohl vielleicht einen Wartungsgutschein über 300 Euro.

Das Auto am 05.06. abgeholt gab's auf der Heimfahrt ein Abdate für den Benzinmotor auf 1.4. Dummerweise klickte ich auch auf das Update für Here. Seitdem gehen keine Apps mehr. Egal was und auch nicht nach Werksreset.

Ich bin enttäuscht. Von allem.

Also wieder in die Werkstatt. Hat der ein Mietauto, was er nicht hat, bezahlen .dafür.

Der 4x4 Duster war mal mein Traumauto. Es hat sich ausgeträumt.
 
das ist eine traurige Geschichte, tut mir sehr leid für dich. Solche Dinge können einem die Freude an und das Vertrauen in ein Auto verhageln.
2,5 Monate Standzeit/Werkstattaufenthalt wegen Turboschaden und ein versauter Urlaub. Da wünscht man sich EU Regelungen ähnlich wie bei der Fluggastverordnung. Bei längeren Ausfallzeiten wegen fehlender Ersatzteile sollten die Hersteller verpflichtet werden, für Folgekosten aufzukommen. Mietwagen, gebuchte Urlaube, wie auch immer. Das würde dann motivierend wirken, entsprechende Teile schnell bereit zu stellen. Ist aber leider nicht so und wird wohl auch nie kommen.
 
Kann es nicht mehr bearbeiten. Waren natürlich 10 Wochen. 2 1/2 Monate.
 
Bei mir war was mit dem Getriebe, Monat nachdem ich ihn bekommen hatte.
Habe von der Dacia Assistance dauerhaft einen Mietwagen von Sixt bekommen, ohne KM-Begrenzung.
Wäre an deiner Stelle damit in den Urlaub gefahren.

Das sich so Garantiefälle ziehen, ist normal, da man immer auf Dacia warten muss, was gemacht werden soll.
Macht das Autohaus selber was, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Musste zwar auch erst bei Dacia Druck machen damit es schneller geht, aber insgesamt war ich damit zufrieden.
 
Habe von der Dacia Assistance dauerhaft einen Mietwagen von Sixt bekommen, ohne KM-Begrenzung.
Wäre an deiner Stelle damit in den Urlaub gefahren.
der TE schrieb, er habe den Mietwagen für eine Woche erhalten. Es scheint also, dass von Fall zu Fall von Dacia anders verfahren wird. Dementsprechend kann man eben nicht immer mit Mietwagen in den Urlaub...
 
Wenn das Gewährleistung ist, dann ist für die gesamte Zeit des Ausfalls der Ersatzwagen kostenlos zu stellen (vgl. BGB)

Bei Garantie kann das natürlich anders aussehen..
 
In den Garantiebedingungen steht:
Ersatzwagen maximal 3 Tage.
Alles was darüber hinausgeht, ist good will / Kulanz.
Ja aber da steht auch noch: "Wir organisieren einen Leihwagen für bis zu 3 Tage, falls Ihr Dacia nicht fahrbereit ist."

Ich will nicht wissen, wie viele den Vertrag rückabwickeln lassen wenn sie nach einer Woche ohne Auto dastehen und Bus fahren sollen :)
 
Wenn das Gewährleistung ist, dann ist für die gesamte Zeit des Ausfalls der Ersatzwagen kostenlos zu stellen (vgl. BGB)

Bei Garantie kann das natürlich anders aussehen..

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung von Dacia alles andere regelt die Sachmangelhaftung.
Ob ein Ersatzfahrzeug gestellt wird, richtet sich nach den Garantiebedingungen.

Dacia bietet Mobilitätsgarantie oder Ersatzwagenleistungen an. Hier: bis zu 3 Tage alles andere wäre Kulanz
Andere Hersteller übernehmen nur die Reparaturkosten.

Mehr gibt auch meines Wissens das BGB nicht her und wenn dann nur per Gerichtsurteile in Einzelfällen:
Bei der gesetzlichen Gewährleistung (§§ 437 ff. BGB) hat der Verkäufer das Recht und die Pflicht, den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Ein Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen ist im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen.

Allein die Tatsache, dass ein Ersatzteil mehrere Wochen oder Monate Lieferzeit hat, begründet normalerweise noch keinen automatischen Anspruch auf einen Ersatzwagen. Wenn die Reparatur jedoch so lange dauert, dass die Nachbesserung als fehlgeschlagen oder unzumutbar angesehen werden kann, kommen unter Umständen weitergehende Rechte in Betracht:

Dazu sollte man eine Frist zur Reparatur setzen. Ggf. kommen auch eine Minderung des Kaufpreises, ein Rücktritt vom Kaufvertrag (bei erheblichen Mängeln) und darüber hinaus ggf. Schadensersatz in Betracht.
Anwaltlicher Rat bzw. Abklärung der Sach- bzw. Rechtslage ist angesagt.
 
Ich glaube, da machst du es dir etwas zu einfach.

Natürlich steht im BGB nicht wörtlich drin: „Der Verkäufer hat einen kostenlosen Ersatzwagen zu stellen.“ Das behauptet auch niemand. Daraus zu schließen, dass es bei einem Gewährleistungsfall grundsätzlich keinen Anspruch auf Ersatzmobilität geben kann, ist aber ebenfalls nicht richtig.

Bei der gesetzlichen Sachmangelhaftung muss der Verkäufer den Mangel innerhalb angemessener Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer beseitigen. Wenn ein Auto wegen eines Mangels über Wochen oder gar Monate in der Werkstatt steht, weil Ersatzteile fehlen, dann kann man durchaus die Frage stellen, ob diese Voraussetzung noch erfüllt ist.

Genau deshalb gibt es ja auch Gerichtsurteile zu Nutzungsausfall, Schadensersatz und Ersatzmobilität. Das hängt immer vom Einzelfall ab. Aber die pauschale Aussage „mehr gibt das BGB nicht her“ halte ich für falsch.

Man muss außerdem Gewährleistung und Garantie sauber trennen. Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung von Dacia. Meine Rechte gegenüber dem Verkäufer ergeben sich aber aus der gesetzlichen Sachmangelhaftung. Und die kann deutlich weiter gehen als das, was Dacia in seinen Garantiebedingungen freiwillig anbietet.

Wenn mein Fahrzeug wegen eines Sachmangels monatelang ausfällt, werde ich mich jedenfalls nicht mit dem Hinweis abspeisen lassen, dass Dacia laut Garantiebedingungen nur drei Tage Ersatzwagen vorsieht. Das eine hat mit dem anderen rechtlich erst einmal nichts zu tun.
 
die Themen Garantie und Gewährleistung haben bereits im alten Forum mehrere Threads und hunderte Seiten gefullt. Das Grundproblem ist die nicht vorhandene Lagerhaltung der Hersteller und der Unwille, Teile fur den Ersatzbedarf neben denen zur laufenden Produktion bereit zu stellen. Weil alles bis zum letzten Cent durch „Prozessoptimierer“ auf Kante gerechnet wurde.
Die leidtragenden sind dabei nicht nur die Kunden, sondern auch die Händler, die das System im Grunde ausbaden müssen. Es würde sich ändern, wenn man das Innenverhältnis zwischen Händler und Hersteller ändern könnte.

Und das kann man nur ändern, wenn man die Händler so wirtschaftlich in die Enge treibt, dass diese ihre Verträge mit dem Herstellern lösen. Jeder Kunde müsste eigentlich, wenn er Gewährleistungsansprüche ggen den Händler innerhalb der Gewährleistungszeit anmeldet, eine „angemessene Frist“ setzen (drei Wochen?) und dann, wenn die Teile nicht einmal gekommen sind, sofort den Kaufvertrag rückabwickeln.
Dabei sind natürlich einige Hürden, die das Ganze komplizierter machen. Der Nutzungsausfall an der Sache muss z.B erheblich sein (klappernder Spiegel wäre kaum ein Grund, den Wagen komplett rückabzuwickeln). Der Käufer sollte bereit und in der Lage sein, das Ganze notfalls gerichtlich durchzusetzen, heisst er benötigt eine Rechtschutzversicherung, die sich nicht jeder leisten kann und will und er muss der Typ dafür sein.

Und man muss irgendwie in der Zeit der Klagerei finanziell in der Lage sein, den in der Werkstatt stehenden Wagen zumindest zeitweise durch eine temporäre Lösung zu ersetzen, bis man ein neues Fahrzeug kaufen oder finanzieren kann. Das alles ist in der Praxis komplizierter und aufwändiger, das wissen auch die Hersteller und deshalb können die sich diese asoziale Prozedur erlauben.

Und leider arbeiten mehr oder weniger alle Hersteller so.

Alternativ könnten nur Änderungen der Verbraucherschutzrechte Abhilfe schaffen, die z.B den Händler aus dem Kreis nehmen und die Hersteller verpflichten würden, innerhalb der Gewährleistungszeit unbegrenzt und kostenlos Ersatzwagen stellen zu müssen, wenn Fahrzeuge wochen- oder monatelang in der Werkstatt stehen, weil Teile fehlen.
Das wird aber nicht geschehen, dafür funktioniert die Lobbyarbeit der Autohersteller und D und der EU einfach zu gut.
 
Ohne das jetzt weiter auszuweiten, und mal weg vom Recht, die meisten Händler wollen dich ja behalten und werden dir einen kostenlosen Ersatzwagen stellen. Ansonsten ist der Kunde weg!

Mein 1 Jahr 2 Monate alte Duster D3 geht morgen in die Werkstatt weil „Getriebe prüfen“ Meldung kam und nach dem ersten Besuch entweder ein KIT verbaut wird, oder das Getriebe getauscht werden muss! O Ton Werkstattmeister „Das Getriebe wird kaputt gehen“.

In der Phase und mit knapp 32k Anschaffungskosten (Hybrid Extreme) wäre es fatal, mir den Werkstattwagen nicht kostenlos zu geben. Zumal ich dann, je nach Streitwert, tatsächlich vor Gericht ziehen würde, inkl. Schadensersatz weil ich nicht auf Arbeit komme. (ÖPNV 6h^^)

Abgesehen davon, bin ich weg von D3! Ein Getriebeschaden bei meinem D3, obwohl ich ein absolut gemütlicher Fahrer bin, geht gar nicht! Aber mein Händler will mir ja vlt. den R4 oder R5 verkaufen. Das würde ich sicherlich nicht in Erwägung ziehen, wenn es den Werkstattwagen nicht kostenlos gibt.

Ansonsten der Epiq von Skoda sieht auch schick aus, den könnt ich ab September für 250 leasen…
 
Wenn das Gewährleistung ist, dann ist für die gesamte Zeit des Ausfalls der Ersatzwagen kostenlos zu stellen (vgl. BGB)

Bei Garantie kann das natürlich anders aussehen..

Kurz gesagt: steht nirgendwo im BGB

Im BGB gibt es keinen Paragrafen/Vorschrift, die ausdrücklich sagt, dass bei einem Gewährleistungsfall ein Ersatzwagen zu stellen ist.

Gerne darf der entsprechende Paragraf dann doch benannt werden......wenn ich mich denn irre und es mir deshalb "einfach mache"!!


Daraus zu schließen, dass es bei einem Gewährleistungsfall grundsätzlich keinen Anspruch auf Ersatzmobilität geben kann, ist aber ebenfalls nicht richtig.

Wurde nie behauptet, sondern: "Ein Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen ist im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen."

Für eine juristische Diskussion ist „nicht ausdrücklich vorgesehen“ meist die vorsichtigere Aussage. Denn um zu behaupten, etwas sei „grundsätzlich nicht vorgesehen“, müsste man die gesamte Rechtslage einschließlich Rechtsprechung und Literatur recht sicher überblicken.

Deshalb schreiben Juristen oft: „Ein Anspruch auf Gestellung eines Ersatzfahrzeugs ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt.“

Das ist schwer angreifbar. Dagegen könnte die Aussage „Ein Anspruch auf einen Ersatzwagen besteht grundsätzlich nicht“ zwar richtig sein, eröffnet aber eher die Diskussion über mögliche Ausnahmen.

Daher nochmal:
Anwaltlicher Rat bzw. Abklärung der Sach- bzw. Rechtslage ist angesagt.
 
Da bin ich sogar bei dir: Einen Paragraphen im BGB, in dem wörtlich steht „der Verkäufer hat einen kostenlosen Ersatzwagen zu stellen“, wirst du nicht finden.
Nur ist das für die Frage auch gar nicht entscheidend.
Im BGB steht schließlich auch nicht für jeden denkbaren Einzelfall eine fertige Lösung. Ansprüche ergeben sich oft erst aus dem Zusammenspiel verschiedener Vorschriften und der dazugehörigen Rechtsprechung.
Deshalb halte ich die Aussage „steht nirgends im BGB“ für zu kurz gegriffen. Bei einem Fahrzeug, das wegen eines Sachmangels wochen- oder monatelang ausfällt, stellt sich durchaus die Frage, ob die Nacherfüllung noch innerhalb angemessener Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten erfolgt.

Dazu gibt es auch Rechtsprechung: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26.10.2016 klargestellt, dass die Nacherfüllung für den Käufer nicht mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden sein darf und die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Zwar begründet das Urteil keinen generellen Anspruch auf einen Ersatzwagen, zeigt aber, dass bei längeren Ausfallzeiten die Interessen des Käufers rechtlich relevant sind.
Genau deshalb hast du ja selbst geschrieben:
„Anwaltlicher Rat bzw. Abklärung der Sach- bzw. Rechtslage ist angesagt.“

Wäre die Rechtslage so eindeutig, wie du sie darstellst, müsste man darüber nicht diskutieren.
Ich bleibe deshalb dabei: Bei einem Gewährleistungsfall mit langer Ausfallzeit kann man die Sache nicht einfach mit „steht nicht ausdrücklich im BGB“ abhaken.
 
Du hast inzwischen selbst eingeräumt, dass es dafür keine konkrete BGB-Vorschrift gibt. Damit ist die ursprüngliche Behauptung widerlegt. Wenn du weiterhin der Auffassung bist, dass ein genereller Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen besteht, nenne bitte die Rechtsgrundlage oder ein entsprechendes Urteil. Andernfalls drehen wir uns im Kreis.
 
Also bitte… einfach das Gerichtsurteil mit Begründung mal ansehen, was ich zitierte.

Wenn ein Fahrzeug wochen- oder monatelang wegen fehlender Teile in der Werkstatt steht, dann ist ein Ersatzwagen eben keine Luxusforderung, sondern schlicht die Möglichkeit, die Mobilität des Kunden aufrechtzuerhalten.

Natürlich steht im BGB nicht wörtlich, dass der Verkäufer unbegrenzt einen Ersatzwagen stellen muss. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass der Käufer monatelang auf den Kosten und Problemen sitzen bleibt.

Denn was bedeutet denn „Nacherfüllung ohne erhebliche Unannehmlichkeiten“ konkret? Für die meisten Menschen ist das Auto kein Hobbygegenstand, sondern Arbeitsweg, Einkaufen, Familie, Urlaub und Alltag. Wer über Monate kein Fahrzeug hat, hat offensichtlich erhebliche Unannehmlichkeiten.

Genau deshalb sehe ich die Sache nicht so einfach wie: „Steht nicht im BGB, also gibt es keinen Anspruch.“

Wenn ein Hersteller oder Händler ein Fahrzeug wegen eines Gewährleistungsmangels monatelang nicht reparieren kann, dann halte ich es durchaus für vertretbar, dass er in irgendeiner Form für die Mobilität des Kunden sorgen muss. Ob das am Ende ein kostenloser Ersatzwagen, die Übernahme von Mietwagenkosten oder Schadensersatz ist, mag der Jurist klären.

Aber die Vorstellung, der Kunde soll monatelang auf sein Auto verzichten und gleichzeitig weiter Kredit, Versicherung und laufende Kosten zahlen, während Hersteller und Händler sich auf Lieferprobleme berufen, erscheint mir weder sachgerecht noch verbraucherfreundlich
 
Wenn du weiterhin der Auffassung bist, dass ein genereller Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen besteht, nenne bitte die Rechtsgrundlage oder ein entsprechendes Urteil. Andernfalls drehen wir uns im Kreis.
Um deiner Logik zu folgen: Bitte nenne doch die Rechtsgrundlage oder ein entsprechendes Urteil nach der/dem generell kein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug besteht. Merkste was?
 
Nach den letzten Beiträgen hier stellt sich mir die Frage: Hat jemand von euch Jura studiert oder ist sogar Anwalt?
Sollte das nicht der Fall sein, lasst die Beratung und Diskussionen sein, ist sowieso immer FALSCH…. Recht lesen, Recht auslegen und Recht sprechen… da kommen in den allermeisten Fällen 3 verschiedene Ergebnisse raus.


Gruß Dieter
 
Zuletzt bearbeitet:
Rückblickend ist das immer einfach zu sagen. Man weiß ja nicht wie lange es dauert. Hofft von Woche zu Woche. Dass es sich so lange hinzieht? Das vermutet keiner. Habe der Werkstatt ja auch so lange eine Hebebühne besetzt. Die haben sich bestimmt beeilt.

Meine Werkstatt hatte auch gar nicht die Kapazitäten für ein Ersatzfahrzeug. Das ist vielleicht bei einer großen Kette anders. Jetzt zum Anwalt? Kosten- Nutzen? Ich werde es nicht tun.

Renault hat einen Gutschein springen lassen. Von sich aus immerhin. Ich stelle mir vor, ich wäre weniger gefahren und das alles wäre ein Jahr später passiert. Ohne Garantie. Es ist ja nicht üblich, dass man in 2 Jahren 35000 km fährt. Dies ist ja eigentlich die Fahrleistung für fast 3 Jahre.

Somit noch Glück gehabt.
 
Nach den letzten Beiträgen hier stellt sich mir die Frage: Hat jemand von euch Jura studiert oder ist sogar Anwalt?
Sollte das nicht der Fall sein, lasst die Beratung und Diskussionen sein, ist sowieso immer FALSCH…. Recht lesen, Recht auslegen und Recht sprechen… da kommen in den allermeisten Fällen 3 verschiedene Ergebnisse raus.


Gruß Dieter
Ist keine Beratung, aber wir sind ja in einem Forum, wo man durchaus diskutieren kann.

Mein beruflicher Hintergrund ist die Verwaltung und dort zwar viel öffentliches Recht, aber eben auch ab und zu privates Recht und dort viel das BGB.

Denn beispielsweise eine Schwimmbadbenutzung kann ich z.B. durch öffentliches Recht via Satzung oder Privatrecht per AGBs regeln.

Deswegen habe ich beruflich grundsätzlich viel mit Recht zu tun und ehrlicherweise macht mit das auch Spaß, vor allem das Diskutieren.

Außerdem mach ich mit den Kollegen und Kolleginnen der Rechtsabteilung fast jeden Tag Mittagspause, wo ich auch mal die Themen hier im Forum mit andiskutiere 🙈
 
Zurück
Oben