Dacia Duster 2 LED Scheinwerfer

Wähle dein Modell - Duster 2

Asse

Dacianer-Anwärter
Beiträge
8
Fahrzeug
Dacia Duster
Modell
Prestige +
Motor
Blue dCi 115 2WD
Hallo alle miteinander,

ich habe heute das Problem das mein Linker Blinker vorne nicht mehr geht, muss ich da den Ganzen Scheinwerfer kaufen.
Ich finde keine Klappe für Lampenaustausch.
Dacia Duster 03.2022

Prestige +

Blue dCi 115 2WD
 
Wenn der Blinker in LED ist, wird es auch keine Klappe für Leuchtmittel geben. Entweder geht noch Reparieren nach dem Ausbau, sofern es machbar ist oder leider nur der Tausch.
Ich erinnere mich noch, daß jemand im alten Forum dasselbe Problem hatte und etwas vom Gebrauchtmarkt besorgen konnte. Vielleicht findet der auch noch hierher und kann etwas dazu sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen Duster-6811,

ok Danke dir für die schnelle Reaktion, ich werde morgen mal zu Dacia gehen schauen was die sagen arbeite Zwei Häuser weiter, ich glaube es hat noch Garantie, wenn ich mich nicht täusche.
 
Dann auf jeden Fall machen lassen. Sonst ist der Aufwand groß, da man den Scheinwerfer nur ausgebaut bekommt, wenn man die ganze Frontschürze abnimmt.
Man kann aber an der Steckverbindung auch noch prüfen, ob Spannung ankommt, sofern man die Belegung kennt.
 
Hallo Duster 6811,

die Sicherung ist ganz, wenn ich den Blinker setze geht das Relais ganz schnell und der hintere und der am Kotflügel geht auch.

Na ja mal schauen was die morgen sagen werde dann berichten.

Schönen Sonntag.
 
Im billigsten Fall hat der Marder nur das Kabel zum Blinker abgebissen.
(eher unwahrscheinlich)
:)
 
Noch billiger wird es, wenn es nur der Steckerkontakt ist. Dann abziehen, Kontaktspray drauf, Dichtigkeit einfetten und Stecker wieder drauf.
 
Soviel ich weiss, sind Leuchtmittel nicht von der Garantie abgedeckt.
Soweit ich mich erinnern kann, ist beim Duster ll die Blinkleuchte vorn mit der Tagfahrlichtleiste im Scheinwerfer kombiniert, subjektiv ändert diese beim Blinken nur die Lichtfarbe und blinkt eben.

Da gibt es keine meines Wissens nach keine einzelnen Leuchtmittel für Tagfahrlicht und Blinker. Da wird wohl ein kompletter, recht teurer, oftmals im Lieferrückstand befindlicher, Scheinwerfer fällig.

@Joggeri61
Zählt das auch bei einem Scheinwerfer?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Joggeri61
Zählt das auch bei einem Scheinwerfer?
Ich bin kein Jurist aber der entscheidende Punkt dürfte sein, wie man resp. wie Dacia Leuchtmittel definiert. Sind das nur auswechselbare Birnen so wie wir das z.B. von den H4 kennen oder bezieht sich das auch einen kompletten Verbundscheinwerfer wo die einzelnen Leuchtmittel nicht mehr separat ersetzt werden können?
 
Soweit mir das geläufig ist, sind LED-Tagfahrlicht und -Blinker beim Duster ll ab 2021 keine (einzeln) austauschbaren Leuchtmittel.
Zumindest ist das bei unserem 2023er so (baugleiche Scheinwerfer, aber neues Grilldesign gegenüber den Modellen ab 2021), da kann nur das Leuchtmittel für Fernlicht einzeln getauscht werden, der Rest ist im Scheinwerfer integriert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das schreibt die allwissende Müllhalde und bringt es damit mMn auf den Punkt:

Kurzantwort: Nein, pauschal darf der Fahrzeughersteller einen defekten LED-Blinker im Scheinwerfer nicht allein mit der Begründung „Leuchtmittel“ von Gewährleistung oder Garantie ausschließen, wenn die LED nicht austauschbar ist und Teil des Scheinwerfers bzw. Fahrzeugs ist.

Im Detail (nach deutschem Recht):


1. Gesetzliche Gewährleistung (§§ 433 ff. BGB)

Grundsatz

  • Die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) gilt 24 Monate ab Übergabe (bei Neuwagen).
  • In den ersten 12 Monaten wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag (§ 477 BGB).

Leuchtmittel-Ausnahme?

  • Verschleißteile (z. B. Glühlampen) können von der Gewährleistung ausgenommen sein – aber nur, wenn sie einem typischen, regelmäßigen Verschleiß unterliegen und austauschbar sind.
Nicht austauschbare LED-Module gelten rechtlich nicht als klassisches Leuchtmittel, sondern als Bestandteil des Bauteils (Scheinwerfer).

Rechtsprechung & herrschende Meinung

  • LED-Elemente sind auf eine sehr hohe Lebensdauer ausgelegt (oft mehrere zehntausend Stunden).
  • Ein früher Ausfall wird nicht als normaler Verschleiß, sondern als Sachmangel bewertet.
  • Wenn die LED nur als komplette Einheit mit dem Scheinwerfer ersetzt werden kann, liegt kein Verschleißteil, sondern ein Konstruktions- oder Materialfehler nahe.
Gewährleistung kann hier nicht wirksam ausgeschlossen werden.


2. Herstellergarantie

Hier kommt es auf die Garantiebedingungen an:

Typische Regelungen

  • Viele Hersteller schließen „Leuchtmittel“ von der Garantie aus.
  • Dieser Ausschluss ist auslegungsbedürftig.

Entscheidender Punkt

Ein pauschaler Ausschluss greift nicht, wenn:
  • die LED nicht austauschbar ist,
  • sie integraler Bestandteil des Scheinwerfers ist,
  • der Kunde keinen Einfluss auf Verschleiß oder Austausch hat.
➡ Mehrere Gerichte und Verbraucherzentralen vertreten:
Nicht austauschbare LEDs dürfen nicht wie klassische Glühlampen behandelt werden.
Ein Garantieausschluss wäre dann:
  • entweder unwirksam oder
  • zumindest kundenfeindlich auszulegen (§ 305c Abs. 2 BGB).

3. Praxisbeispiel​

  • Glühlampe Kennzeichenlicht → Verschleißteil
  • LED-Tagfahrlicht / LED-Blinker im Scheinwerfer → Bauteil des Fahrzeugs
Defekt nach z. B. 2–4 Jahren:
  • nicht normal
  • keine übliche Abnutzung
  • spricht für Mangel

4. Ergebnis​

Gewährleistung:
Nein
, der Hersteller/Händler darf den Defekt nicht allein wegen „Leuchtmittel“ ausschließen, wenn die LED nicht austauschbar ist.

Garantie:
Ein Ausschluss ist nicht automatisch wirksam und oft rechtlich angreifbar, insbesondere bei fest verbauten LEDs.


5. Empfehlung​

  • Mangel schriftlich beim Verkäufer anzeigen (nicht nur beim Hersteller).
  • Auf nicht austauschbare LED / integralen Bestandteil hinweisen.
  • Bei Ablehnung: Verbraucherzentrale oder schriftliche Fristsetzung.

Schon einmal eine gute Argumentationshilfe gegenüber dem Verkäufer...
 
Hallo alle miteinander,

vielen lieben Dank für die ganze Unterstützung und Antworten, und auch an Micha-San für die Paragrafen super, da habe ich wenigstens was in der Hand wo ich mich drauf beziehen kann beim Händler.
 
Hallo alle miteinander,



so ich war bei meinem Dacia Händler er meinte am Anfang das ich das Zahlen müsste, ich von vornerein stur und habe gleich gesagt das ich das nicht Bezahle da so ein Scheinwerfer ein Lebensgarantie hat, und dass es auch §§ 437 ff gibt wo das belegen und Bestätigen.

Der Herr dann zu mir, woher ich das wissen würde, ich Arbeite fasst in der Gleichen Bange.

Er zurück, Sie haben recht Er Übernimmt die Kosten über die Treuegarantie.

Man muss nur hartnäckig bleiben dann funktioniert es.



Problem: nicht so schnell Lieferbar, Wartezeit bis zu Drei Wochen wenn nicht länger.
 
Hier mal ein Video für den Fall, daß keine Garantie mehr greift und man den Scheinwerfer selber reparieren will.
Um diese Inhalte anzuzeigen, benötigen wir die Zustimmung zum Setzen von Drittanbieter-Cookies.
Für weitere Informationen siehe die Seite Verwendung von Cookies.
Da bleibe ich doch lieber bei meiner Blinker-Birne.
 
Zurück
Oben