2026 Keine Förderung für Dacias Antriebskonzept. Ein Irrweg?

Und wie viele Dienstwagen sind zugelassen, die kein Werkzeug sondern ein reines Privileg und Statussymbol sind?
 
Wäre für eine Abschaffung diese "Privilegs" wenn ich die 1% pro Monat nicht zahlen müsste.
Was die Neid-Debatte angeht, stimme ich dir zu. Allerdings muss man nicht 1 % des Neupreises zahlen, sondern wird wegen möglicher privater Nutzung des Autos für ein fiktives Einkommen in Höhe von einem Prozent des Listenpreises besteuert. Das kann sogar sehr ungerecht werden, wenn der Dienstwagen eine alte Kutsche mit zehn Jahren oder mehr ist, für die Steuer aber der einst hohe Neupreis angesetzt wird.
 
sondern wird wegen möglicher privater Nutzung des Autos für ein fiktives Einkommen in Höhe von einem Prozent des Listenpreises besteuert. Das kann sogar sehr ungerecht werden, wenn der Dienstwagen eine alte Kutsche mit zehn Jahren oder mehr ist, für die Steuer aber der einst hohe Neupreis angesetzt wird.
die mögliche private Benutzung war mir zwar erlaubt, aber bei einer Fahrleistung von um die 90000km im Jahr hatte ich keine Lust und Zeit auch noch privat damit rumzugurken
 
Nichts für ungut aber wenn ein Privileg eine Belastung ist frage ich mich warum man das dann in Anspruch nimmt ;)?
 
ergibt 400€ pro Monat zusätzliche Steuerlast
Das sind nach meinem Wissensstand 400,-€ an Besteuerungsgrundlage, aus denen sich je nach Deinem zu versteuernden Einkommen dann am Ende erst die Steuerlast ergibt. Das sollte schon einen einen erheblichen Unterschied zur Steuerlast von 400,-Euronen/Monat ausmachen.
 
Es wird 1% des Fahrzeugpreises in jeden Monat versteuert, so war es zumindest bei mir.
Das kann man ganz unterschiedlich auffassen:
Werden pro Monat 1% des Fahrzeugpreises zum steuerbaren Einkommen hinzugerechnet oder muss man pro Monat 1% des Fahrzeugpreises zusätzlich als Steuer bezahlen. Das ist ein gewaltiger Unterschied.
 
Ja man muss es zusätzlich als Steuer bezahlen, waren bei mir so um die 250 ... 300€, müsste mal eine alten Lohnzettel raussuchen.
 

Was bedeutet die 1-Prozent-Regelung?​

Die sogenannte 1-Prozent-Regelung, auch als Listenpreismethode bekannt, dient zur pauschalen Besteuerung der privaten Nutzung eines Firmenwagens. Dabei wird monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs dem Bruttogehalt hinzugerechnet. Dieser Betrag gilt als geldwerter Vorteil und erhöht das steuerpflichtige Einkommen, wodurch aufgrund der Steuerprogression die Lohnsteuer steigt und das Nettogehalt sinkt. Bei einem Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 20.000 Euro werden somit monatlich 200 Euro zusätzlich als Einkommen versteuert.
Zusätzlich fällt eine Besteuerung für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an. Hierbei werden pro Kilometer Entfernung weitere 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt. Bei einer einfachen Wegstrecke von 15 Kilometern ergibt sich damit ein zusätzlicher zu versteuernder Betrag von 0,45 Prozent des Listenpreises, was in unserem Beispiel 90 Euro pro Monat entspricht. Mit diesen pauschalen Ansätzen gelten dann sämtliche privaten Fahrten mit dem Firmenwagen als steuerlich abgegolten.
 
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