Die EU will das Rasen unmöglich machen

@Katzenpersonal ,
Adaptiver Tempomat mit Stop & Go. Nicht Meter aber Sekunden bis zum Knall. Variabel einstellbar. (Bigster 155)
Zurück zu TE?
 
Mein D3 zeigt den Abstand zum Voherfahrenden in Sekunden an.
Wenn man keine Farbschwäche hat, kann man in Verkehrsteilnehmern bekannten Farben
erkennen, ob der Abstand genügt oder eben nicht.
Keine Anzeige in Metern, was aber für mich keinen Unterschied machen würde.
 
Bin da früher oft mit dem Laster vorbei….ist schon Hardcore da
 
Also ich wohne auch nur 40km vom Ahrtal entfernt und bin öfters da unterwegs, auch vor zwei Wochen bei schönstem Wetter. So etwas habe ich da nicht erlebt, höchstens das man von der vierrädrigen Kompetenz bedrängt wird wenn man bei erlaubten 70kmh dann 80 fährt. Mittlerweile ist doch fast überall da Tempo 70 rund um den Ring.
Wenn die dann 250kmh am Ortsausgang sind heißt das ja deutlich über 200kmh innerorts.
Ich glaube du verrennst Dich da etwas. Gefühl und Realität liegen da aber weit auseinander.
 
Wenn ne 1000er Maschine 4 Gänge voll ausfährt,wo sind wir dann?
Ich kenne noch ne andere Strecke wo alles gegeben wird.Wenn Anlassen ist,vermeide ich Autofahren.Dieses Jahr musste ich,stand an der Ampel und wurde von allen 4 Seiten von einer Gruppe Idioten eingeschlossen, fanden es dann ganz toll,nacheinander irre Reiskocher in den Begrenzer zu jagen,da hätte ich gerne nen Karton Pappnägel gehabt. Noch ein Beispiel?
Wenn die von besagter Strasse in Ort fahren sammeln die sich mit vorliebe bei mir vor der Haustür und warten auf die mit weniger Eiern auf der Strecke.Da ist aber keiner dabei wo das Ding wohl sauber im Standgas läuft und ständig am Hahn gedreht werden muss,also bei mir würden die vorne ein Kennzeichen bekommen auf 75Ps gedrosselt und 160begrenzt.Am Ende ist es immer der Autofahrer schuld,das kotzt mich richtig an.
 
Ach diese Moppedfahrer.
Wer sich verteidigt, klagt sich an.......;):cool::daumenhoch:
 
Ok, wir lassen das hier. Denn das führt zu nix.
BerndEifel lasse ich gerne im Glauben das in seinem Ort die Moppeds mit 200 kmh plus fahren.
Und nur weil ich auch selbst Motorradfahrer bin brauche ich mich auch hier nicht zu verteidigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Geiles Thema, so wie das des richtigen Motoröles in anderen Foren.
Ich bin relativ häufig auf der BAB unterwegs.... Na klar macht das Spass, mal ein wenig zu "Ballern", aber es ist doch gar nicht mehr möglich auf deutschen Autobahnen.
Mein Wissenstand ist, dass Volvo und auch Renault?? die Höchstgeschwindigkeit auf 180KM/h begrenzt hat. Ein ertser Schritt!!

Mal was anderes:
Die EU hat vorgesehen, das man ab einem Alter von ??? (weiß ich nicht mehr) das Fahren einstellen muss bzw eine besondere Fahrprüfung ablegen sollte, es waren alle EU Staaten einverstanden..... gescheitert an der BRD. Die haben Veto eingelegt.
Klasse Sache.
 
Finde ich gut dass es gescheitert ist.
Man kann den Führerschein nicht am biologischen Alter festmachen sondern an den Fähigkeiten des Führerscheininhabers.OT
;)
 
Man ist sogar in bestimmten Situationen verpflichtet, die Geschwindigkeit zu überschreiten, etwa, wenn man erkennt, dass ein Überholmanöver eines nachfolgenden Fahrzeugs in die Hose geht, wenn man nicht hinter sich etwas Abstand schafft, damit der Überholende einscheren kann.
da hast du dir ja was zusammen konstruiert. Und das entsprechende Gerichtsurteil, oder den Passus aus StVO darfst du gerne mal verlinken.

Meine Meinung: wer Überholmanöver verkackt, der hat abzubremsen. Und dann dürfen andere mitdenken und eine Lücke lassen, indem sie ebenfalls abbremsen. Wenn sie das raffen. Wenn nicht könnte es knallen. Die Schuld liegt dnn beim Überholer - fertig.
Da muss niemand Gas geben, um eine Lücke zu machen. Ist auch komplett sinnlos, da nach vorne meist eh meistens Platz mehr ist.
 
Da muss darf! niemand Gas geben, um eine Lücke zu machen. Ist auch komplett sinnlos, da nach vorne meist eh meistens Platz mehr ist.

Art 5 StVO Absatz 6 Satz 1; dein Vorposter schreibt Mist. Es gilt seine Geschwindigkeit zu halten, oder gegebenfalls zu verringern. Kolonnenspringen ist auch verboten, also auch zwischendrin wär das was er schreibt totaler Käse. Für alles weitere gilt Art. 1. Und mehr braucht man da nicht zu sagen.
Alle meinen immer es besser zu wissen, die wenigsten machen sich aber mal die Mühe und lesen nach, was auch wirklich dejure ist.

„Es soll Rasen verboten werden“
Wer sich hier aufregt dass das getan werden soll, kann das unmöglich schlechtreden, ausser er ist selbst gerne zu schnell unterwegs. Und dann kann die Allgemeinheit auf solche Fahrer auch gerne verzichten.

Wie die Umsetzung erfolgen soll ist natürlich eine andere Sache - sich per se aber an geltendes Recht zu halten, dafür hat jeder mit seiner Fahrausbildung für den Führerschein „unterschrieben“! Also kommt mal alle wieder bisschen klar. Über was reden wir hier eigentlich?
 
da hast du dir ja was zusammen konstruiert. Und das entsprechende Gerichtsurteil, oder den Passus aus StVO darfst du gerne mal verlinken.
das war nicht konstruiert, und ja: würde ich, wenn ich es (es war mehr als das Beispiel) noch wissen würde. Ich notiere mir nicht alle Links, weil vielleicht mal jemand in ferner Zukunft danach fragen könnte (oder auch nicht). Machst du das?

Da gab es schon diverse (gefühlt tw ziemlich schräge) Urteile (auch in letzter Instanz). Im Grundsatz geht es darum, dass man hat alles zu tun hat, um tödliche Gefahren auch für andere zu vermeiden und abzuwenden, selbst wenn diese den Fahrfehler begangen haben. Also auch auf Gegenfahrbahnen ausweichen (durchgezogene Line überfahren = verboten), die Strasse verlassen und in ein Feld fahren (ist verboten), mit anderen (stehenden) Fahrzeugen oder anderen Sachwerten kollidieren (ist verboten), um einen Frontalzusammenstoss zu vermeiden, Tiere überfahren (ist verboten), wenn man dafür Menschen ausweichen kann und vieles mehr.

Machst du das nicht, kann dir eine Mitschuld auferlegt werden, auch wenn du nicht unmittelbar der Verusacher gewesen bist. Und zwar unabhängig davon, ob du dich moralisch im Recht siehst oder nicht.
Meine Meinung: wer Überholmanöver verkackt, der hat abzubremsen. Und dann dürfen andere mitdenken und eine Lücke lassen, indem sie ebenfalls abbremsen. Wenn sie das raffen. Wenn nicht könnte es knallen. Die Schuld liegt dnn beim Überholer - fertig.
Da muss niemand Gas geben, um eine Lücke zu machen. Ist auch komplett sinnlos, da nach vorne meist eh meistens Platz mehr ist.
und was, wenn dein Hintermann keine Lücke schafft oder schaffen kann, weil ihm sein Hintermann zu nah ist? Lässt du dann den Überholer in den Gegenverkehr krachen, weil er dann selbst schuld wäre? Was ist mit den Insassen des Gegenverkehrs?

Ein paar hier scheinen meinen Einwand als Plädoyer und Entschuldigung für (eigene) Raserei bewusst missverstehen zu wollen. Leute, ihr liegt völlig daneben, ich halte mich an die Vorgaben, halte überhaupt nichts von Raserei und bemängle ausdrücklich, dass es kaum Kontrollen und viel zu lasche Strafen gibt, die dem entgegenwirken könnten.

Ich mein ja nur, dass es zu Situationen kommen kann, in denen eine kleine Überschreitung der Geschwindigkeitsvorgaben (oder der Verkehrsregeln allgemein) das kleinere Übel darstellen kann, um grösseren Schaden (Menschenleben) zu vermeiden, und das kann auch für scheinbar Unbeteiligte juristisch relevant werden.
 
Ich mein ja nur, dass es zu Situationen kommen kann, in denen eine kleine Überschreitung der Geschwindigkeitsvorgaben (oder der Verkehrsregeln allgemein) das kleinere Übel darstellen kann, um grösseren Schaden (Menschenleben) zu vermeiden,
Ja, dann hast du aber immer eine Teilschuld, weil du dich nicht an die Regeln gehalten hast. Auch wenn dadurch Menschenleben gerettet wurden.
 
Art 5 StVO Absatz 6 Satz 1; dein Vorposter schreibt Mist. Es gilt seine Geschwindigkeit zu halten, oder gegebenfalls zu verringern. Kolonnenspringen ist auch verboten, also auch zwischendrin wär das was er schreibt totaler Käse. Für alles weitere gilt Art. 1. Und mehr braucht man da nicht zu sagen.
Alle meinen immer es besser zu wissen, die wenigsten machen sich aber mal die Mühe und lesen nach, was auch wirklich dejure ist.
Kolonnenspringen ist verboten, Kolonnen überholen nicht - und wie üblich beim Überholen: immer nur, wenn es die Verkehrslage erlaubt. Aber wenn sich während des Überholens eine Situation ergibt, die das Einscheren nötig macht, hat man den Überholer auch reinzulassen, wenn dadurch eine gefährliche Situation (etwa für den Gegenverkehr) entschärft werden kann.

„Es soll Rasen verboten werden“
Wer sich hier aufregt dass das getan werden soll, kann das unmöglich schlechtreden, ausser er ist selbst gerne zu schnell unterwegs. Und dann kann die Allgemeinheit auf solche Fahrer auch gerne verzichten.

Wie die Umsetzung erfolgen soll ist natürlich eine andere Sache - sich per se aber an geltendes Recht zu halten, dafür hat jeder mit seiner Fahrausbildung für den Führerschein „unterschrieben“! Also kommt mal alle wieder bisschen klar. Über was reden wir hier eigentlich?
da bist du irgendwo falsch abgebogen. Ich unterstütze Raserei in keiner Form, und damit das klar ist: ich halte mich auch an die Verkehrsregeln und ärgere mich immer wieder darüber, wie wenig kontrolliert und wie lasch sanktioniert wird. Die meisten fahren ja ganz ordentlich (niemand kann glaubwürdig von sich behaupten, dass er immer 100% StVO-konform fährt, das ist gar nicht leistbar, und falls jemand das von sich annimmt, kann er das seiner Urgrossmutter erzählen, und das auch nur, wenn sie noch lebt, grenzdebil ist und ihn wirklich sehr, sehr lieb hat), aber wenn Übertretungen nicht kontrolliert und spürbar sanktioniert werden, also nichts zu befürchten ist, werden sie auch (in grösserem Umfang) häufig stattfinden - das ist leider menschlich.

Aber die Verkehrsituationen sind nicht immer wie auf dem Reissbrett, und das weiss auch der Gesetzgeber. Deshalb gibt es auch Ausnahmen, die je nach Situation die Übertretung von Verkehrsregeln ausdrücklich erlaubt und sogar nahelegt. Nämlich immer dann, wenn damit grösserer Schaden und insbesondere die Gefährdung von Menschenleben abgewendet werden kann.
 
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